Orthopädische Schuhzurichtung
Schuhe gezielt anpassen. Komfort erhalten. Gehen erleichtern.
Wenn Beschwerden beim Gehen auftreten, kann eine orthopädische Schuhzurichtung vorhandene Schuhe gezielt an Ihre Fußsituation anpassen. Durch gezielte Veränderungen am Schuh können Fehlbelastungen reduziert, Schmerzen gelindert und die natürliche Abrollbewegung unterstützt werden.
Maßgeschneiderte Anpassungen für Ihre Schuhe
Mit einer orthopädischen Schuhzurichtung lassen sich vorhandene Schuhe an unterschiedliche medizinische und funktionelle Anforderungen anpassen, abhängig von Ihren Beschwerden und der ärztlichen Verordnung:
• Schuherhöhungen und Verkürzungsausgleiche
• Innen- und Außenranderhöhungen
• Abrollhilfen und Ballenrollen
• Versteifungen und Sohlenanpassungen
• Weichbettungen zur Druckentlastung
• Eingebaute orthopädische Einlagen
Alle Arbeiten werden fachgerecht in unserer Werkstätte durchgeführt und sorgfältig an Ihre Fußsituation und Ihr Schuhwerk angepasst.
Der Weg zu Ihrer Versorgung
1. Beratung & Begutachtung
Wir besprechen Ihre Beschwerden, prüfen Ihr Schuhwerk und die ärztliche Verordnung.
2. Anfertigung
Die Schuhzurichtung wird in unserer Werkstätte individuell durchgeführt.
3. Anpassung & Übergabe
Nach Fertigstellung überprüfen wir Sitz, Funktion und Tragekomfort und informieren Sie über die weitere Verwendung.
Persönlich beraten. Fachgerecht angepasst.
In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir Ihr Schuhwerk und beraten Sie zur passenden Versorgung.
Unser erfahrenes Team in Graz und Seiersberg beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die orthopädische Schuhzurichtung.
Für Kundinnen und Kunden aus dem Raum Fürstenfeld bieten wir Beratungen nach Terminvereinbarung vor Ort an.
Gerne informieren wir Sie auch über die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und den weiteren Ablauf Ihrer Versorgung.
Häufige Fragen
Orthopädische Schuhzurichtungen können bei unterschiedlichen Beschwerden wie Beinlängendifferenzen, Fußfehlstellungen, Arthrosen oder Schmerzen im Vorfußbereich eingesetzt werden.
Bei gewünschter Kostenübernahme durch den Versicherungsträger ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Versorgung ist bewilligungspflichtig und muss vor der Durchführung vom zuständigen Versicherungsträger genehmigt werden. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Einreichung und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Viele Schuhzurichtungen können an vorhandenen Schuhen durchgeführt werden. Ob ein Schuh für die gewünschte Versorgung geeignet ist, prüfen wir im Rahmen der persönlichen Beratung.
Wir sind gerne für Sie da
Besuchen Sie uns an unseren Standorten in Seiersberg und Graz, vereinbaren Sie einen Termin oder laden Sie Ihre Verordnung bequem online hoch.