Orthopädische Schuhzurichtung
Schuhe gezielt anpassen. Komfort erhalten. Gehen erleichtern.
Wenn Beschwerden beim Gehen auftreten, kann eine orthopädische Schuhzurichtung helfen, vorhandene Schuhe individuell anzupassen. Durch gezielte Veränderungen am Schuh können Fehlbelastungen reduziert, Schmerzen gelindert und die natürliche Abrollbewegung unterstützt werden.
Individuelle Anpassungen für Ihre Schuhe
Orthopädische Schuhzurichtungen ermöglichen eine individuelle Anpassung Ihrer Schuhe an medizinische und funktionelle Anforderungen. Je nach Beschwerdebild und ärztlicher Verordnung bieten wir verschiedene Versorgungsmöglichkeiten an:
• Schuherhöhungen und Verkürzungsausgleiche
• Innen- und Außenranderhöhungen
• Abrollhilfen und Ballenrollen
• Versteifungen und Sohlenanpassungen
• Weichbettungen zur Druckentlastung
• Ein- und Umbauten für orthopädische Einlagen
Alle Anpassungen werden fachgerecht in unserer Werkstätte durchgeführt und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Der Weg zu Ihrer Versorgung
1. Beratung & Begutachtung
Wir besprechen Ihre Beschwerden, prüfen Ihr Schuhwerk und die ärztliche Verordnung.
2. Anfertigung
Die Schuhzurichtung wird in unserer Werkstätte individuell durchgeführt.
3. Anpassung & Übergabe
Nach Fertigstellung überprüfen wir Sitz, Funktion und Tragekomfort und informieren Sie über die weitere Verwendung.
Persönliche Beratung und Versorgung
Jede Schuhzurichtung wird individuell auf Ihre Beschwerden, Ihre ärztliche Verordnung und Ihr Schuhwerk abgestimmt. In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir Ihr Schuhwerk und beraten Sie zur passenden Versorgung.
Unser erfahrenes Team in Graz und Seiersberg beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die orthopädische Schuhzurichtung.
Für Kundinnen und Kunden aus dem Raum Fürstenfeld bieten wir Beratungen nach Terminvereinbarung vor Ort an.
Gerne informieren wir Sie auch über die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und den weiteren Ablauf Ihrer Versorgung.
Häufige Fragen
Orthopädische Schuhzurichtungen können bei unterschiedlichen Beschwerden wie Beinlängendifferenzen, Fußfehlstellungen, Arthrosen oder Schmerzen im Vorfußbereich eingesetzt werden.
Für eine orthopädische Schuhzurichtung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Versorgung ist bewilligungspflichtig und muss vor der Durchführung vom zuständigen Versicherungsträger genehmigt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten.
Viele Schuhzurichtungen können an vorhandenen Schuhen durchgeführt werden. Ob ein Schuh für die gewünschte Versorgung geeignet ist, prüfen wir im Rahmen der persönlichen Beratung.
Wir sind gerne für Sie da
Besuchen Sie uns an unseren Standorten in Seiersberg und Graz, vereinbaren Sie einen Termin oder laden Sie Ihre Verordnung bequem online hoch.